§1 Geschäftsbedingungen der Firma Frank Abdat , F.A.C.T. Catering & Consulting

1. Die nachfolgenden Bedingungen der Firma Frank Abdat F.A.C.T. Catering und Consulting gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Kunde) abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen (Mietkochservice/Beratung/Cateringservice) im unternehmerischen Verkehr.

2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber & Auftragnehmer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Das gilt für alle Bereiche der Firma F.A.C.T. Catering, Consulting, Cooking.

3. Im Einzelfall können individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer das Angebot schriftlich bestätigt hat. In Ausnahme fällen gelten auch Mündliche Verträge, bzw. Absprachen.

1. Kommission: Wird mit dem Kunden Kommissionslieferung vereinbart, so überlässt uns der Kunde die geschätzte Kalkulation des Verbrauches.
Wir übernehmen keine Haftung für Mindermengenlieferung. Über unsere Kalkulation hinaus bestellte Getränke gelten nicht als Kommission. Bei Kartons können nur ungeöffnete Originalgebinde, die in einem einwandfreien, unbeschädigten und nicht verschmutzen Zustand sind, zurückgenommen werden. Für zurückgenommene Kisten – angebrochen oder verschlossene – erheben wir einen Kistenservice in Höhe von 15,00 €. Speisenlieferungen sind von Kommissionsgeschäften ausgeschlossen.

2. Zuschläge: Für die Herstellung von Speisen an Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von 55% zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Dieser Zuschlag erscheint nicht im Angebot. Er erscheint auch nicht, wenn der Liefertag fest steht.

3. Vorrang: Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

4. Preise: Alle im Angebot aufgeführten Mengen sind Näherungswerte, die bei Auftragserfüllung vom Angebot abweichen können. Die Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Aus dem Steuerbalken der letzten Angebotsseite gehen die Mehrwertsteuer und der Bruttoendbetrag hervor. Wenn bei Auftragserteilung die Personenzahl reduziert von der Angebotszahl abweicht, kann durch gleichen Arbeitsaufwand der Preis pro Person variieren.

5. Zahlung, Fälligkeit und Verzug: Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgen gegen Rechnung. Das Entgelt ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an den Kunden sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Stornierung von Cateringaufträgen/Beratungsaufträgen/Mietkochaufträgen: Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Bei rechtzeitiger Stornierung von:8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten, es sei denn, eine Teil -Lieferung oder Leistung wurde bereits erbracht. Bei Stornierung von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn haftet der Auftraggeber mit 65%, bei Stornierung von 3 Tagen mit 85% und bei Stornierung von weniger als drei Werktagen vor Auftragsbeginn mit 100% des Auftragswertes. Grundlage dabei ist die Angebotssumme. Bei Auftragserteilung wird eine Akontozahlung fällig die mindestens 50% des Auftragswertes sind, und vor Antritt auf unserem Konto sein muss. Akontozahlungen werden nicht erstattet.

7. Lieferung: Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Wurde die Abholung von Transportgeräten, Leihgeschirr, sowie Partymöbel vereinbart. So Trägt der Kunden die Abholungskosten. Einmalig gelieferte Lebensmittel (Produzierte Ware) werden nicht mehr von uns zurück genommen.

8. Termine: Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns das z.B. durch ein immer stärker werdendes Verkehrsaufkommen im Auftragsgebiet nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu einer Stunde ein.

9. Gefahrtragung: Die Gefahr des Transportes geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Kurier oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Lieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmitteln und Mietgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden vor.

11. Austauschrecht: Wir sind berechtigt, in unsrem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht verfügbar sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

12. Transportgeräte und Leihgeschirr: Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Speisen wie Silberplatten und Rechauds, sowie das gemietete Geschirr pfleglich zu behandeln: er hat diese auf seine Gefahr und Kosten am Tage nach der Veranstaltung gereinigt an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verbrauch und Fehlmengen werden bei uns gezählt, festgestellt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Für ungereinigte Geschirr Retoure erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15 Euro-Cent pro Artikel.

13. Vertragszweck: Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu vereinbartem Zweck und Zeit und dem vorgesehenen Ort benutzen.

§3 Zahlungsbedingungen, Beschäftigungsdauer des Leih-Mitarbeiter, Rücktritt vom Vertrag/ Auftrag durch den Kunden oder dem Leih-Mitarbeiter, Festanstellung – Übernahme des Leih-Mitarbeite, Zahlungsbedingungen bei Catering Einsätzen, Zahlungsziel für Auftraggeber(Rechnungsempfänger)

1. Die in dem Angebot genannten Preise(auch Mündlich genannten), verstehen sich dabei zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, an Sonn- und Feiertagen berechnen wir den doppelten Stundensatz zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

2. Die Auftragsdauer beträgt mindestens einen Tag an dem mindestens eine Arbeitszeit von 9 Stunden berechnet wird. Selbst das erscheinen beim Auftraggeber wird mit einem Arbeitstag(bekannter Tagessatz/Stundelohn) berechnet. Bei Auftragserteilung wird eine Akontozahlung fällig die mindestens 50% des Auftragswertes sind, und vor Antritt auf unserem Konto sein muss. Akontozahlungen werden nicht erstattet.

3. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise gelten an allen Wochentagen. Wochenenden und Feiertagen werden gesondert berechnet.

4. Wenn der Einsatz auf einem Feiertag/Sonntag fällt, wird der/die doppelte Stundensatz/Tagespauschale berechnet, der/die vorher veranschlagt worden war gilt auch bei Veranstaltungen/ Catering.

5. Bei Einsätzen des Arbeitnehmers, wird dem Auftraggeber eine Nutzungspauschale von 9,50€/Einsatztag für die Bereitstellung und Reinigung eigener Arbeitskleidung berechnet Für Anfahrtsweg und Abfahrtsweg zum Einsatzort wird eine Pauschale in Höhe von 0,45 €/km festgelegt.
Wenn der Einsatzort mehr als 70 km entfernt liegt, ist eine Übernachtungspauschale und Verpflegungspauschale zu zahlen, es sei denn eine kostenlose Übernachtung (Logis/Kost) wird vom Auftraggeber gestellt. Dabei sei zu beachten Einzelzimmer im 3 Sterne Bereich im Hotel oder saubere Wohnung / Appartement. Mit W-Lan, Ferseher Bettwäsche und Handtücher.

6. Der Auftragswert ist nach Rechnungszustellung ohne Abzug sofort zahlbar. Das heißt die Rechnung ist innerhalb von 7 Tag auf unserem Konto.
Bei nicht Einhaltung der Zahlungsbedienungen durch den Kunden (unpünktliche Zahlung zu späte Zahlung)brechen wir den Auftrag sofort ab und werden den Vertrag sofort auflösen, und übergeben es sofort an ein Inkasso Büro und unserem Rechtsanwalt.

7. Bei Übernahme oder Festanstellung des Leih-Mitarbeiters durch den Auftraggeber wird eine Vermittlungsgebühr fällig, die 15% vom jahresbruttogehalt ist.

8. Bei Rücktritt oder nicht Einhaltung des Vertrages/Auftrages durch den Kunden wird Automatisch eine Vertragsstrafe von 35.000.€ fällig.

9. Bei Rücktritt, nicht Erfüllung, nicht erscheinen beim Kunden, nicht Einhaltung des Vertrages/Auftrages durch den Auftragsnehmer (Leiharbeiter) wenn der Auftrag bestätigt worden ist, (Koordinationsvertrag-Kundenschutzklause-Drogenkonsum-Übermässiger Alkoholkonsum) nicht Zufriedenstellung des Kunden oder nicht Umsetzung der gestellten Aufgaben und es kommt dadurch zum Abbruch des Vertrages/ Auftrag, durch den Leih-Mitarbeiter wird sofort, die gesamten Rechnungssumme fällig, die der Auftrag für den Kunden ergeben würde. Die Verdienstausfall Rechnung geht dann sofort an den Leih-Mitarbeiter. Bei nicht sofortiger Zahlung der Rechnung geht das ganze sofort an ein Inkasso Büro / Rechtsanwalt.
Bei insbesondere No Shows (nicht erscheinen) des Auftragsnehmers bei einem Kunden wo man mehr Köche gebucht hat und der Auftragnehmer erscheint nicht und er hatte Mündlich oder per Sms oder per Whats App bestätigt (z.b. habe mir für den Tag frei genommen für FACT) wird eine Vertragsstrafe von 4500€ plus 19% MwSt. fällig.

10. Der Koordinationsvertrag verlängert sich Automatisch jedes Jahr um ein weiteres Jahr, wenn nicht Rechtzeitig, 3 Monate vorablauf gekündigt wird.

11. Die im Koordinationsvertrag nicht aufgeführten Bedingungen finden sie hier in den Agb´s von F.A.C.T. Catering & Consulting. Der Koordinationsvertrag ist an die Agb`s bindend und verpflichtend.

12. Tagesausfälle von Köchen werden mit Pauschalen, des jeweiligen Vertrages mit dem jeweiligen Kunden berechnet. Entgangener Umsatz.

§4 Rücktritt von Verträgen(Aufträgen) bei Catering/Consulting und Leihmitarbeitern durch den Auftraggeber

1. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Siehe oben §2 Absatz 6.

2. Der Auftragnehmer also Frank Abdat hält sich das Recht vor jeden Auftrag sofort Abzubrechen,
wenn die Hygienischen Bedingungen nicht stimmen die Fachkompetenz zu nicht vorhanden ist und die Bezahlung nicht eingehalten wird.

3. Bei Stornierung oder Rücktritt, innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt – durch den Auftraggeber, schuldet dieser die vereinbarte Gesamtsumme, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten (Verpflegungspauschale, Nutzungspauschale für Arbeitskleidung,…).

§ 5 Kundenschutzklausel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber Dritten über sämtliche Daten, Fakten, Konditionen und Vertragsbedingungen in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für Frank Abdat – F.A.C.T. Catering & Consulting absolutes Stillschweigen zu bewahren und weder direkt noch indirekt (indirekt in dem Sinne dass er keine anderen Köche dort einsetzen darf) mit Unternehmen, in die er durch Frank Abdat – F.A.C.T. Catering& Consulting vermittelt worden ist, innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrages in geschäftlichen Kontakt zu treten. Dies gilt auch für die Annahme einer eventuell vom Auftraggeber angebotenen Festanstellung. Bei einem Verstoß gegen die Kundenschutzklausel wird eine Vertragsstrafe von 25.000,00 €, bzw. bei Festanstellung durch den Kunden eine Vermittlungsgebühr von 25.000,00 € fällig, die vom Auftragnehmer zu zahlen ist.Bei Rücktritt, Nichterfüllung, Nichterscheinen beim Kunden, oder sonstigen Verstößen gegen diesen Vertrag (z.B.- Drogen- und oder übermäßigem Alkoholkonsum), durch die es zum Abbruch des Vertrages durch den Leih-Mitarbeiter kommt, wird sofort eine Vertragsstrafe von 25.000,00 € fällig.

§6 Schadensersatz

Bei Ausfall der Erbringung der Dienstleistungen durch höhere Gewalt können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden.

§7 Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftraggeber Frank Abdat F.A.C.T Catering, ihre Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert. Frank Abdat versichert, dass die gespeicherten Kundendaten Dritten Personen weder zugänglich noch nutzbar oder in irgendeiner Form außer als der Zweckbestimmung weiterverwendet werden.
Beim Vertragsabschluss geltende AGB’S sind bindend. Änderungen der AGB´S sind vorbehalten.

Gerichtsstand, und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Meinerzhagen.
Es gilt das Recht der Bundrepublik Deutschland.